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Offene Ladenkasse einordnen

Du arbeitest mit einer Geldkassette oder Schublade? Nutze diesen Einstieg, um Aufzeichnungen, Belege und die Fragen für deine Steuerberatung getrennt anzusehen.

Geltendes RechtRegierungsentwurf · noch kein geltendes RechtStand 13.10.2026

Diese Übersicht hilft bei der Vorbereitung. Sie ist keine vollständige Prüfung und keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.

Arbeitsblatt zum Mitnehmen

Bei einer Geldkassette soll ein tatsächlicher Geschäftstag nachvollziehbar besprochen werden. Beschreibe den Ablauf, ohne eine Ausnahme vorauszusetzen.

Beispiel, keine Fallprüfung

Die Beispiele zeigen eine mögliche Organisation. Drucke das Blatt aus und ergänze deine Angaben auf Papier. Hier werden keine Angaben erfasst oder gespeichert.

Standort / Datum
  1. Offene Ladenkasse

    Beispiel

    Ausgangspunkt: Geldkassette im Laden; notieren, wie die Verkäufe außerhalb eines elektronischen Kassensystems erfasst werden.

    Deine Notizen
  2. Aufzeichnungen

    Beispiel

    Tagesablauf: Verkauf, Bareinlage und Barausgabe getrennt benennen; zu jedem Vorgang auf die vorhandene Aufzeichnung verweisen.

    Deine Notizen
  3. Für deine Steuerberatung

    Beispiel

    Beratungsfrage: Passen die vorhandenen Aufzeichnungen und Belege zur Tätigkeit? Mögliche Ausnahmen ausdrücklich fachlich klären lassen.

    Deine Notizen

Das nimmst du mit

Eine Tagesbeschreibung mit Verweisen auf vorhandene Unterlagen und offenen Fragen. Das Blatt ersetzt weder Kassenaufzeichnungen noch die Prüfung möglicher Ausnahmen.

Noch offen / Ansprechpartner

Für dein Gespräch

  1. Offene Ladenkasse

    Das heutige Recht kennt keine allgemeine Pflicht, eine elektronische Kasse anzuschaffen. Für eine offene Ladenkasse bleiben die anwendbaren Aufzeichnungs-, Kassenführungs- und Aufbewahrungspflichten bestehen. Ob die Ausnahmen von der Einzelaufzeichnung greifen, muss gesondert geprüft werden.

  2. Aufzeichnungen

    Prüfe, wie Verkäufe, Bargeldbewegungen und Belege erfasst und aufbewahrt werden. Eine geordnete Dokumentation ist schon heute wichtig.

  3. Belege

    Die Belegausgabepflicht nach § 146a Absatz 2 AO betrifft die dort erfassten elektronischen Aufzeichnungssysteme. Daraus folgt jedoch keine pauschale Befreiung von anderen Beleg- oder Aufzeichnungspflichten.

  4. Für deine Steuerberatung

    Prüfe die aktuelle Aufzeichnungspraxis mit deiner Steuerberatung. Für die geplante Kassenpflicht sind die maßgeblichen Jahresdaten entscheidend; die Ladenfläche und die Anzahl deiner Artikel beantworten diese Frage nicht.

Amtliche Quellen

kassenpflicht-kompass.de

Ein Informationsangebot von moaby, Anbieter von Kassensystemen.

Individuelle steuerliche Fragen gehören in die Steuerberatung.